Newsletter Arbeit und Personal III/2011

Samstag, 13. August 2011


Übersicht

1. Probearbeit vor befristetem Arbeitsverhältnis kann eine sogenannte "Zuvor-Beschäftigung" sein
Durch Probearbeiten kann ein verbindliches Arbeitsverhältnis und nicht nur ein unverbindliches Einfühlungsverhältnis begründet werden.

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.20005 - 4 Sa 11/05;
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.04.2007 - 2 Sa 87/07
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007 - 13 Sa 129/05

2. Widerruf der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten schwierig
Interne Datenschutzbeauftragte unterfallen bis zum Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Bestellung dem besonderen Kündigungsschutz (§ 4 f Abs. 3 Satz 5, 6 BDSG); das Arbeitsverhältnis kann nur durch eine wirksame fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB beendet werden. Die Akte der Bestellung und der Abberufung sind von Abschluss und Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu trennen und grundsätzlich davon unabhängig. Die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten kann in entsprechender Anwendung von § 626 BGB nur aus wichtigem Grund widerrufen werden. Weder die Mitgliedschaft im Betriebsrat noch die unternehmerische Entscheidung, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz extern zu vergeben, also outzusourcen, genügen als wichtiger Grund hierfür.

BAG, Urteil vom 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

3. Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Auch Arbeitsplätze, die der Arbeitgeber dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzen möchte, müssen auf Verlangen des Betriebsrates intern ausgeschrieben werden.

BAG, Urteil vom 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

4. Zugang einer Kündigung bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten des Arbeitnehmers außerhalb der Wohnung
Der Ehegatte einer Arbeitnehmerin ist auch außerhalb der gemeinsamen Wohnung alsEmpfangsbote einer für die Arbeitnehmerin bestimmten Kündigung anzusehen. Es darf grundsätzlich mit einer Übergabe an die Arbeitnehmerin am gleichen Tag gerechnet werden, der Zugang erfolgt daher an diesem Tag.

BAG, Urteil vom 09.06.2011 - 6 AZR 687/09 (Pressemitteilung)

5. Probleme bei Sachgrund für Befristung in Vertretungsfällen
Es liegt kein Sachgrund für eine Befristung in Vertretungsfällen vor, wenn dem zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmer eine Tätigkeit übertragen wird, die der Arbeitgeber der vertretenen Stammkraft im Falle der Anwesenheit aus rechtlichen Gründen, insbesondere mangels Direktionsrechts, nicht hätte übertragen können.

BAG, Urteil vom 12.01.2011 - 7 AZR 194/09

6. Betriebsänderung in einem Kleinbetrieb
In Kleinbetrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern müssen für eine Betriebsänderung i.S.d.§ 111 BetrVG durch alleinigen Personalabbau mindestens sechs Arbeitnehmer betroffen sein.

BAG, Urteil vom 09.11.2011 - 1 AZR 708/09

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