Newsletter Unternehmensrecht

Donnerstag, 13. Oktober 2011


Zu dieser Ausgabe

50 % aller kriminellen Machenschaften
werden durch unternehmensinterne Kontrollen aufgedeckt, 25 % durch Hinweisgeber aus der Belegschaft (Whistleblower), 13 % durch Hinweise Dritter und nur der Rest durch Zufall oder andere Warnsignale, wie den nicht zum Gehalt passenden neuen Porsche u. a. (FAZ vom 25. August 2011, Seite 15).

Das bedeutet, dass eine nicht ausreichende interne Kontrolle und fehlende Kontrollsysteme für die Verwaltung haftungsbegründend sind. In der Praxis ist eine deutliche Vermehrung der Haftungsfälle zu beobachten, die - wenn auch vielfach unberechtigt - auf Grund der Höhe der gegen das private Vermögen gerichteten Forderungen, regelmäßig einen erheblichen Eingriff in die laufende Tätigkeit bedeuten. Wir nehmen dies zum Anlass, die aktuelle Entwicklung für Sie zusammenzufassen.

Besonders freuen wir uns über den Gastbeitrag. Kai Leisering, Vorstand der Business Keeper AG, Berlin, hat einen Beitrag über die Implementierung von Hinweisgebersystemen beigetragen. Die Business Keeper AG berät Unternehmen und Verwaltungen bei der Einführung von Hinweisgebersystemen und kann nationale und internationale Referenzen aufweisen.

Im Namen des gesamten Teams grüßt Sie

Christoph von Arnim

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