
Trotz branchenüblicher Besonderheiten gilt in der Medienwirtschaft das „normale“ Arbeitsrecht. Das deutsche Arbeitsrecht hält mit zahlreichen Sondergesetzen und den Schnittstellen zum Sozialversicherungsrecht einige Risiken bereit – besonderes bei der Vertragsgestaltung. Es gilt hier auf dem neuesten Stand zu bleiben und auch die Chancen, die Gesetze und Rechtsprechung bieten zu nutzen und so das wirtschaftliche Risiko zu minimieren.
Themen u. a.: Vertragsgestaltung mit festen / freien Mitarbeitern | aktuelle Rechtsprech-ung des BAG | typische Klauseln im Medienbereich, z. B. Arbeitszeitregelungen, Optionsklauseln, Prioritäten, Vertragsstrafen und Ausschlussklauseln | Befristung bei Kettenarbeitsverträgen
Referentinnen:
Monika Birnbaum MM und Dr. Alexandra Henkel MM
Kontakt:
Erich Pommer Institut GmbH
Försterweg 2
D -14482 Potsdam
Tel. + 49 (0) 331 - 721 28 87
Fax + 49 (0) 331 - 721 28 81
www.epi-medieninstitut.de

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)