

Tätigkeitsfelder:
Herr von Arnim ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen. Er berät seitdem vor allem mittelständische Unternehmen, Unternehmen der öffentlichen Hand und Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern in bank- und kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten.
Zum Tätigkeitsfeld von Herrn von Arnim gehören die Gründung von Gesellschaften, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, einschließlich der Abwicklung etwaiger Anfechtungsklagen, Sonderprüfungs- und Freigabeverfahren, die Betreuung konzernrechtlicher Angelegenheiten, die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in Satzungen, Geschäftsordnungen und leitungsbezogener, auch kapitalmarktrechtlicher, Verhaltenspflichten durch Vorstand und Aufsichtsrat (Corporate Governance), die Unternehmensfinanzierung durch Eigenmittel (Kapitalmaßnahmen, Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling etc.) und Fremdmittel (Verhandlung von Kreditverträgen, Umschuldung u.a.). Herr von Arnim begleitet bei dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen (DD, LOI, Unternehmenskauf- und Beteiligungsverträge, Akquisitionsfinanzierung). Er berät bei Unternehmenskrisen (Restrukturierung) und bei der Abwicklung von Gesellschaften oder Beteiligungen. Besondere Expertise hat Herr von Arnim bei der Abwehr von Regressansprüchen. Herr von Arnim verfügt über langjährige Erfahrung als Liquidator von Kapitalgesellschaften und als Aufsichtsrat von öffentlichen, inhabergeführten und börsennotierten Unternehmen. Derzeit ist er u.a. Aufsichtsrat der Möbel Walther AG und der Möbel Kraft AG.
Als weiteres Tätigkeitsfeld ist, ausgehend von der Unternehmensfinanzierung, seit einigen Jahren das Bank- und Kapitalmarkrecht hinzugekommen. Herr von Arnim berät Kreditinstitute in allen Bereichen des Retail und Commercial Banking, des Kapitalanlagerechts und im Investmentrecht. Weiter begleitet Herr von Arnim Kreditinstitute und Unternehmen bei der Akquisitions- und Projektfinanzierung (Konsortialvertrag, Darlehensgestaltung, Covenants, Kreditsicherheiten, Legal Opinion, Intercreditoragreement). Einen nicht unerheblichen Umfang nimmt seit der Finanzmarktkrise die Abwehr von Regressforderungen von Kapitalanlegern ein. Das Team um Herrn von Arnim hat hierdurch umfassende Erfahrung in der gerichtlichen Abwicklung von Großverfahren gewonnen.
Veröffentlichungen:
Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)