

Tätigkeitsfelder:
Dr. Pöhner vertritt seit Jahren für zahlreiche Versicherer die Versicherten im Rahmen der Haftung für Personen- und Vermögensschäden, insbesondere im Bereich der Haftung der freien Berufe (Ärzte, Architekten, Ingenieure, Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) sowie der Haftung von Vorständen und Geschäftsführern (D&O). Er berät und vertritt Freiberufler im Gesellschaftsrecht bei der Gestaltung deren gemeinschaftlicher Berufsausübung. Die zusätzlichen Qualifikationen als Fachanwalt für Medizinrecht, Steuerrecht sowie Bau- und Architektenrecht sind Ausdruck und Ergebnis der für die unterschiedlichen Berufsgruppen erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen in den einschlägigen Rechtsgebieten.
Den Schwerpunkt dieser Tätigkeit bildet die Vertretung in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten. Dabei kommen der Mandatsbearbeitung insbesondere langjährige prozessrechtliche Erfahrungen als Spezialist für Berufungssachen beim Oberlandesgericht zugute.
Daneben berät und vertritt Dr. Pöhner Angehörige der genannten Berufsgruppen bei der Ausgestaltung ihrer Berufstätigkeit, insbesondere im Hinblick auf Zusammenschlüsse zur gemeinschaftlichen Berufsausübung (Praxis- und Sozietätsverträge) sowie bei Problemen im Zusammenhang mit deren Auflösung (Auseinandersetzungs- und Abfindungsvereinbarungen).
Neben die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung tritt insoweit die Tätigkeit bei Schiedsgerichten als Parteivertreter und Schiedsrichter.
Ausbildung und berufliche Tätigkeit:
Universität Hamburg, Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer;
Promotion über die Baugenehmigung als Schnittstelle privaten und öffentlichen Baurechts;
seit Zulassung zur Anwaltschaft 1986 Tätigkeit als Rechtsanwalt, davon die ersten 10 Jahre Partner einer mittelgroßen Sozietät, anschließend auf Berufungssachen spezialisierter Einzelanwalt mit ausschließlicher Zulassung beim Oberlandesgericht, seit 2002 Partner bei FPS;
mit zunehmender Spezialisierung Erwerb der Qualifikationen als Fachanwalt für Steuerrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Medizinrecht;
seit vielen Jahren Prüfer im 1. und 2. Juristischen Staatsexamen
Mandate:
Regelmäßige Mandatierung durch nahezu alle namhaften Berufshaftpflichtversicherer für Ärzte und Krankenhäuser, Architekten, Ingenieure und technische Sachverständige, Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie im Bereich der D&O-Versicherung;
Beratungsmandate zur Vertragsgestaltung bei Freiberuflern;
Mandate als Schiedsrichter und Prozessvertreter in Schiedsverfahren

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)