

Tätigkeitsfelder:
Dr. Hans-Peter Müller ist seit 1976 Rechtsanwalt. Er besitzt umfassende Erfahrung bei der Beratung von Arbeitgebern im Umgang mit Betriebsräten, auf dem Gebiet des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts, insbesondere bei der Auslegung und Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen, so wie dem Aushandeln tarifvertraglicher Regelungen im Rahmen von Firmentarifverträgen. Darüber hinaus kann Herr Dr. Müller umfangreiche Tätigkeit im Bereich von Umstrukturierungsmaßnahmen, der betrieblichen Altersversorgung und des Arbeitnehmerfindungsrechts nachweisen.
Ausbildung:
1975 Promotion an der Universität Göttingen. Dissertation: „Kündigung und Betriebsverfassung. Ausgewählte Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes 1972“
Frühere Tätigkeiten:
Bis 1998, 25 Jahre in leitenden Funktionen der Hoechst AG im Personalbereich, u.a. als Personaldirektor zuständig für ca. 30.000 Mitarbeiter. Dr. Müller war Mitglied der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes der chemischen Industrie und 17 Jahre ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)