

Auszeichnung:
Frau Burghardt-Richter ist in den Rechtsgebieten "Fusionen und Übernahmen" sowie "Gesellschaftsrecht" unter die Top-Wirtschaftsanwälte in Deutschland gewählt worden. Die besten deutschen Wirtschaftsanwälte wurden vom renommierten US-Verlag Best Lawyers aus 41 Rechtsgebieten exklusiv für das Handelsblatt ermittelt. Die Liste kann unter folgendem Link eingesehen werden: Best Lawyers: Die Top-Wirtschaftsanwälte in Deutschland.
Tätigkeitsfelder:
Ingrid Burghardt-Richter berät Unternehmer und Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, insbesondere im Bereich von Übernahmen und Beteiligungen. Sie vertritt Unternehmen bzw. deren Gesellschafter in streitigen Auseinandersetzungen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Handels- und Vertriebsrecht. Frau Burghardt-Richter berät in- und ausländische Mandanten bei der rechtlichen Organisation ihrer Vertriebsstrukturen sowie bei der konzeptionellen Gestaltung unternehmerischer Kooperationen.
Außerdem berät Ingrid Burghardt-Richter Unternehmen der Immobilienwirtschaft, insbesondere bei Transaktionen und Immobilienprojekten. Für eine Reihe von großen und mittleren Unternehmen aus dem In- und Ausland ist Frau Burghardt-Richter Ansprechpartnerin in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen.
Ausbildung:
Universität Münster, 1. jur. Staatsexamen 1980, 2 jur. Staatsexamen 1983 (NRW); Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht 2007; seit 1983 Anwaltstätigkeit in Münster, Frankfurt und Düsseldorf.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)