

Praxisschwerpunkte:
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Monika Birnbaum, die seit 1985 zugelassen ist, liegt in der Beratung in- und ausländischer Unternehmen bei sämtlichen Fragen des deutschen Arbeitsrechts. Sie begleitet und berät bei allen Führungs- und Strukturierungsarbeiten der Unternehmensführung im laufenden Betrieb, bei der Sanierung und Restrukturierung und bei Zukäufen. Sie hilft insbesondere auch bei Tarif- und Sozialplanverhandlungen mit Transfergesellschaften, Vorbereitung der Kündigungen und Durchführung der Kündigungsschutzprozesse; Gestaltung von Arbeits,- Geschäftsführer-, Freie Mitarbeiter-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen; Statusfeststellungs-verfahren, Künstlersozialversicherung, bis hin zu der ständigen Beratung der Personalverantwortlichen in Unternehmen. Daneben auch ständige Vertretung von Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Frau Birnbaum ist darüber hinaus sowohl innerbetrieblich als auch bei Konflikten zwischen Unternehmen als Wirtschaftsmediatorin tätig.
Frau Birnbaum verfügt über eine ausgewiesene Referentenerfahrung. Frau Birnbaum hält regelmäßig Vorträge und Schulungen zum Arbeitsrecht, insbesondere bei
Ausbildung:

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)