Susanne Boller

 Susanne Boller
Susanne Boller
Eschersheimer Landstraße 25–27
60322 Frankfurt am Main

Tel. +49 69 95 95 73 115
Fax. +49 69 95 95 71 66
boller(at)fps-law.de

Visitenkarte: vcard

Studienort: Frankfurt am Main
Zugelassen seit: 1991
 
Kompetenzfelder: Rechtsgebiete:
Arbeitnehmererfindung, Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Umstrukturierungen und Reorganisationen

Fachanwalt für: Arbeitsrecht

Fremdsprachen: Englisch, Französisch

Frau Susanne Boller ist seit 1991 Rechtsanwältin und seit 1997 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie hat umfassende Erfahrungen in der arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Beratung und Betreuung von Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten sowie bei der Verhandlung auf Arbeitgeberseite mit Betriebsräten, u.a. von Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie weiteren Betriebsvereinbarungen.

Als (Gründungs-)Partnerin und Rechtsanwältin einer überörtlichen Sozietät in der wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Beratung und Betreuung von Unternehmen war Frau Boller federführend für den Aufbau der Kanzlei und des arbeitsrechtlichen Referats in Frankfurt am Main zuständig. 

Frau Boller hält regelmäßig Vorträge und Schulungen zum Arbeitsrecht und ist seit 1996 Referentin für das Seminarinstitut Ifme/IIR, Frankfurt am Main: 

  •  Fernlehrgang Management-Assistentin/Personalmanagement und Recht (2006 bis heute) 
  •  „Kompakt-Know-How Arbeitsrecht“ (1996 bis 2003) 
  •  „Verhandlungen mit dem Betriebsrat“ (2001) 
  •  „Flexible Arbeitsverträge“ (2000/2001) 
  •  „Professionell kündigen“ (1998/1999)

In den Jahren 2002 und 2003 war sie außerdem wiederholt Referentin für T.A. Cook Consultants, Berlin:

  • Alles was “Recht” ist: Rechtliche Aspekte im Call Center Umfeld”

Am 08.02.2011 wurde Frau Boller das Fortbildungszertifikat für nachgewiesene Fortbildung der Bundesrechtsanwaltskammer sowie das amtliche Prüfsiegel der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verliehen. Dieses Fortbildungszertifikat wird nach einem strengen Anforderungsschema jeweils für drei Jahre vergeben und setzt den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über den Zeitraum von drei Jahren voraus.

Die Fortbildung umfasst folgende Module:

I.    Materielles Recht, Verfahrensrecht und Prozessrecht
II.   Betriebs-, Personal- und Verhandlungsführung
III.  Berufsrecht, Berufsethik und Haftungsfragen

Veröffentlichungen:
Karriere

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Pressemitteilung

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