Christoph von Arnim
Standort: Berlin

FPS hat eine aktive Bank- und Finanzrechtspraxis, die zahlreiche Banken und Sparkassen in Fragen des Bankvertragsrechts, der Kreditstrukturierung und -besicherung berät sowie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus dem Kreditsicherheitenrecht vertritt. Die Sozietät hilft bei der Interessensicherung von Banken in Insolvenzsituationen. FPS ist darüber hinaus im Investmentbanking tätig.
In der aufsichtsrechtlichen Beratung prüfen wir Zulässigkeitsfragen, vor allem in Hinsicht auf Übereinstimmung mit den Regeln der BaFin und begleiten Erlaubnisverfahren.
Weitere Schwerpunkte der Beratung von FPS im Finanzrecht sind Leasing und Factoring. Neben der Entwicklung und Gestaltung von Leasing-, Mietkauf- und Mietverträgen für bewegliche Wirtschaftsgüter betreuen FPS Anwälte Leasing- und Finanzierungsgesellschaften auch vor den Gerichten und Aufsichtsbehörden (BaFin). Nach den seit Januar 2009 geltenden Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) sind nun Finanzierungsleasing und Factoring als erlaubnispflichtige Geschäfte anzusehen. FPS begleitet ihre Mandanten in diesen Compliance-Fragen und berät bei Entwicklung und Gestaltung der verschiedensten Vertragstypen des Factorings und des Leasings.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)