Christoph von Arnim
Standort: Berlin

Die gesellschaftsrechtliche Kompetenz von FPS umfasst sämtliche denkbare Unternehmenssituationen: vor und während der Gründung, bei Fragen der Wahl der Rechtsform und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, bis hin zu Verkauf oder Liquidation. Im Insolvenzrecht und bei der Sanierung von in Schieflage geratener Unternehmen beraten wir unsere Mandanten immer mit Blick auf die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Unsere Corporate Praxis berät namhafte Mandanten in den Bereichen Compliance und Corporate Governance sowie bei Unternehmensfinanzierungen. Dazu beraten wir Gesellschaften bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten und in Fragen der Managerhaftung. FPS vertritt (börsennotierte) Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung der jährlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen. In Abstimmung mit dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer bereiten wir die notwendigen Unterlagen für die Einberufung vor und stellen den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung sicher. Soweit erforderlich, begleiten wir die Mandanten auch bei der gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Aktionären (Freigabeverfahren, Anfechtungsklagen, Sonderprüfungen u.a.)
Im M&A Bereich hat FPS eine ausgewiesene Erfahrung bei der Begleitung und Strukturierung von Unternehmensakquisitionen und –verkäufen. Unsere Anwälte begleiten Asset Deals, Fusionen, Umwandlungen, Verschmelzungen, Teilabspaltungen und Joint Ventures. Auch Management Buy-outs oder Buy-ins zählen zu den Kernkompetenzen von FPS.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)