Laura Baron
Standort: Berlin

Fehler bei der Behandlung oder Aufklärung von Patienten können hohe Schäden verursachen. Patienten sind immer häufiger bereit, Ärzte und Krankenhäuser auf Schadensersatz zu verklagen. Oft stehen hohe Klagesummen im Raum und der Fortbestand der Arzthaftpflichtversicherung ist gefährdet. Die bei FPS mit dem Arzthaftungsrecht befassten Anwälte verfügen über eine langjährige praxiserprobte Expertise, um Ärzte und Krankenhäuser unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung für dieses Rechtsgebiet entwickelten besonderen Regeln effektiv gegen unberechtigte Patientenklagen zu verteidigen.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)