Christoph von Arnim
Standort: Berlin

Die Bankrechtspraxis bei FPS ist in allen Bereichen des Bankrechts tätig. Im Geschäftsbereich des Commercial Banking berät FPS vornehmlich bei der Strukturierung, Verhandlung und Abfassung von Kreditverträgen, insbesondere auch in Fragen der Kreditbesicherung. In Krisen- oder Insolvenzsituationen helfen wir Banken ihre Interessen zu sichern und vertreten sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus dem Kreditengagement und bei der Abwicklung notleidender Kredite.
Im Geschäftsbereich des Investmentbanking stehen das Investmentgeschäft, Vermögensverwaltung und Anlageberatung im Vordergrund. Darüber hinaus berät FPS auch Kapitalanlagegesellschaften in investmentrechtlichen Fragestellungen. Unser Tätigkeitsfeld reicht dabei von der Verhandlung von Fonds- Vertriebsvereinbarungen bis zur Abwehr von Ansprüchen gegen Kapitalanlagegesellschaften.
In der aufsichtsrechtlichen Beratung prüfen wir Zulässigkeitsfragen für bestimmte Tätigkeiten der Kreditinstitute, vor allem in Hinsicht auf Übereinstimmung mit den Regeln des KWG, WpHG oder der BaFin und begleiten die entsprechenden Erlaubnis- oder Prüfungsverfahren mit der BaFin.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)