Christoph von Arnim
Standort: Berlin

Die persönliche Haftung von Managern, Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern steht durch die weltweite Finanzkrise und eine verschärfte Gesetzgebung immer mehr im Mittelpunkt. Die damit befassten Anwälte bei FPS beraten ihre Mandanten bei Haftungsfällen sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis, beispielsweise im Rahmen der Kapitalmarktinformationshaftung. Auch im Bereich von D&O Policen vertritt und berät FPS sowohl GmbH Geschäftsführer als auch Vorstandsmitglieder von AGs. Ausgehend von der langjährigen Erfahrung von FPS auch im Bereich des Haftpflichtrechts der freien Berufe profitieren Mandanten von der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Versicherern und der fundierten Expertise unserer Anwälte bei allen Fragen rund um das Haftungsrecht.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)