Elke Kühn
Standort: Berlin

Im Bereich des Energiewirtschaftsrechts – EnWG und Nebengesetze sowie Rechtsverordnungen, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht – betreuen wir die Marktteilnehmer auf allen Stufen entlang der energie-wirtschaftlichen Wertschöpfungskette. So beraten wir z. B. Energiever-sorgungsunternehmen in allen energiewirtschaftlichen Fragestellungen – unter Berücksichtigung der jeweils betroffenen gesellschafts-, kartell-, vergabe- sowie zivil- und arbeitsrechtlichen Aspekte – wie u.a. bei Entflechtungs- und Netzentgeltfragen, dem Regulierungsmanagement, bei der Erstellung von Energielieferverträgen sowie bei der vertraglichen Ausgestaltung der Netznutzung. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Betreuung von Konzessionsvergabeverfahren und der Ausgestaltung von Konzessions-verträgen.
Zu unseren Mandanten im Bereich der Energieversorgung zählen daneben Anlagenbauer, energieintensive Gewerbe- / Industrieunternehmen auf der Erzeuger- wie der Verbraucherseite, Kommunen, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, sowie im Energiesektor tätige Ingenieurbüros und Beratungsunternehmen. Unser Beratungsangebot umfasst ferner u.a. Exploration, Erzeugung, Transport und Verwendung sämtlicher Primär-energieträger (Kohle, Öl, Gas, Holz), einschließlich der regenerativen Energien (Wasser- und Windenergie, Photovoltaik, Biogas sowie Geothermie) und der Kernenergie. Wir begleiten Unternehmen auch bei einschlägigen Investitionen im Ausland. Schließlich vertreten wir unsere Mandanten in kartell- und regulierungsbehördlichen sowie gerichtlichen Verfahren.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)