Energierecht: Greenbuildings

EnEG, EnEV 2007/2009 und EEWärmeG

Signifikant gestiegene Energiepreise und eine mitunter emotional geführte Diskussion um die Vermeidung von Treibhausgasen führten in der jüngsten Vergangenheit zu einer ganzen Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen. Spätestens mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 gehören Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. dem effizienten Einsatz von Energie zum Pflichtprogramm u.a. für Projektentwickler, Bestandshalter und Bauherren. Dabei können Energieausweise zunehmend auch Werbeträger für effiziente Gebäude werden; ebenso wie Nachhaltigkeitszertifikate, die ökologische, ökonomische, soziokulturelle und technische Aspekte sowie die Prozessqualität der Immobilien beschreiben.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt der Gesetzgeber darüber hinaus Mindestquoten für die Verwendung von regenerativen Energieträgern vor.

Die Praxisgruppe hat bereits vor Jahren die zunehmende Bedeutung des Energiewirtschaftsrechtes für die gesamte Bau- und Immobilienwirtschaft erkannt und ein fachspezifisches gewerbeübergreifendes Beratungskonzept entwickelt. Dieses gestalten wir als interdisziplinären Ansatz und vereinen hierbei unterschiedliche Fachdisziplinen wie Fachplaner (TGA / GLT / Brandschutz), Architekten, Steuerberater etc. bei juristischer Gesamtsteuerung.

Anwälte zum Thema:

 Dennis Kümmel

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Dr. Annette Rosenkötter

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Dr. Thomas Schröer

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Dr. Hans-Christoph Thomale

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