Factoring

FPS verfügt über ein erfahrenes Team von Anwälten im Bereich des Factoringrechts. Für international operierende Finanzdienstleister leistet FPS Unterstützung bei der Entwicklung und Gestaltung der verschiedensten Vertragstypen des Factorings. Als verlängerter juristischer Arm insbesondere auch größerer Factoringanbieter wird FPS nicht nur bei der Debitorenvertragsprüfung, sondern auch bei der gerichtlichen Durchsetzung factoringrelevanter Ansprüche sowohl gegen Factoring-Anschlusskunden als auch Debitoren tätig.

Wir unterstützen Leasinggesellschaften/Factoringunternehmen bei der Beantragung einer Erlaubnis gem. § 32 KWG, nachdem durch das Jahresteuergesetz 2009 vom 24. Dezember 2008 auch die Erbringung von Finanzierungsleasing/-factoring der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt wurde. 

Die hiermit eingeführte KWG-Aufsicht „light“ wirft für die betroffenen Finanzdienstleistungsinstitute eine Reihe von neuen rechtlichen aber auch administrativen Fragestellungen auf, bei deren Beantwortung wir den Unternehmen helfen. Dies gilt nicht nur für die erweiterten Anzeige- und Meldepflichten sondern auch für Hilfestellung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Anforderungen der MaRisk.

Anwälte zum Thema:

Dr. Karl Friedrich Dumoulin

Dr. Karl Friedrich Dumoulin


Standort: Düsseldorf
 
 Sven Gerdhenrich

Sven Gerdhenrich


Standort: Düsseldorf
 
Dr. Peter C. Reszel

Dr. Peter C. Reszel


Standort: Düsseldorf
 
Karriere

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

Zu den Stellenangeboten

Pressemitteilung

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)

Zu den Pressemitteilungen