Folgenrecht der Wiedervereinigung / Restitutionsrecht

Der Berliner Standort von FPS ist seit der Wiedervereinigung vielfältig in der Bewältigung der durch mehr als 50 Jahre Diktatur im Osten Deutschlands auftretenden Rechtsfragen engagiert. Besonders hervorzuheben ist die Vertretung durch FPS in Wiedergutmachungsverfahren von der Rückgabe von Grundbesitz und Kunstschätzen bis zu Entschädigungsleistungen für nicht mehr zurückzugebende, in der NS- und DDR-Zeit verloren gegangener Vermögenswerte. Weltweit Beachtung fand die Vertretung von Erben der Kaufhausdynastie Wertheim.

Ebenso ist das Berliner Büro aber bei der Bereinigung der durch die DDR-typischen, die Eigentumslage ignorierenden Grundstücksnutzungen entstehenden Probleme (sogenannte Sachenrechtsbereinigung) sowie bei der Zuordnung von Vermögen und Verbindlichkeiten der DDR innerhalb der öffentlichen Hand tätig.

Das Büro berät außergerichtlich und gerichtlich Anspruchsteller sowie von Ansprüchen Betroffene und ist bei den zuständigen Fachbehörden aufgrund der Vielzahl der seit der Wiedervereinigung geführten Verfahren bestens bekannt.

Anwälte zum Thema:

Dr. Daniel Benighaus

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Standort: Berlin
 
 Matthias Druba
 
Dr. Robby Fichte

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Standort: Berlin
 

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Pressemitteilung

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