Christoph von Arnim
Standort: Berlin

Das Gesellschaftsrecht ist eines der zentralen Kompetenzfelder von FPS. Außer bei den Grundfragestellungen, wie zum Beispiel bei der Wahl der Rechtsform und der Gestaltung oder Änderung des Gesellschaftsvertrags, beraten wir auch bei der Neuordnung von bestehenden Unternehmen. Unsere Mandanten sind dabei nicht nur deutsche Groß- und mittelständische Industrieunternehmen, sondern auch Tochtergesellschaften internationaler Konzerne.
Gegenüber Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden beraten und vertreten wir unsere Klienten bei der Gestaltung von Joint Ventures oder deren Beendigung. Neben der Beratung von Unternehmern bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und der Konfliktsteuerung in Gesellschaften, unterstützen wir die Mandanten bei vorprozessualen Verhandlungen sowie in gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)