Leasing

Auf dem Gebiet des Leasingsrechts verfügt FPS über langjährige Erfahrung. Die FPS-Anwälte unterstützen Leasinggesellschaften bei der Entwicklung und Gestaltung von Leasing-, Mietkauf- und Mietverträgen für bewegliche Wirtschaftsgüter. Darüber hinaus betreut FPS seine Mandanten in diesem Bereich bei der Konzeption von sog. Vendoren-Verträgen sowie spezieller Refinanzierungs- und Fortfaitierungsstrukturen. Die Interessen der von FPS betreuten Leasing- und Finanzierungsgesellschaften werden selbstverständlich auch vor Gericht und Aufsichtsbehörden (BaFin) vertreten.

Wir unterstützen Leasinggesellschaften/Factoringunternehmen bei der Beantragung einer Erlaubnis gem. § 32 KWG, nachdem durch das Jahresteuergesetz 2009 vom 24. Dezember 2008 auch die Erbringung von Finanzierungsleasing/-factoring der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt wurde. 

Die hiermit eingeführte KWG-Aufsicht „light“ wirft für die betroffenen Finanzdienstleistungsinstitute eine Reihe von neuen rechtlichen aber auch administrativen Fragestellungen auf, bei deren Beantwortung wir den Unternehmen helfen. Dies gilt nicht nur für die erweiterten Anzeige- und Meldepflichten sondern auch für Hilfestellung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Anforderungen der MaRisk.

Anwälte zum Thema:

Dr. Karl Friedrich Dumoulin

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Standort: Düsseldorf
 
Dr. Peter C. Reszel

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Standort: Düsseldorf
 
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Pressemitteilung

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)

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