Dr. Carsten C. Albrecht
Standort: Hamburg

Technische Erfindungen und geheimes technisches Know-how schaffen entscheidenden Vorsprung im Wettbewerb. Regelmäßig liegen technischen Erfindungen nicht unerhebliche Entwicklungskosten zugrunde, die sich nur amortisieren, wenn es gelingt, auf eine technische Entwicklung ein zumindest zeitlich befristetes Monopolrecht zu erhalten und die Erfindung gegen Plagiate abzusichern. FPS unterstützt seine Mandanten dabei, diesen Vorsprung zu sichern und erfolgreich auszuwerten, z.B. durch Erwerb technischer Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster oder Abschluss von Lizenzverträgen und Geheimhaltungsvereinbarungen.
Im Patent- und Gebrauchsmusterrechts berät die Sozietät ihre Mandanten auch bei Einspruchs-, Nichtigkeits- und Patentverletzungsverfahren und fertigt Rechtsbestands- und Verletzungsgutachten an. Wir vertreten unsere Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)