Dr. Frank Beitz
Standort: Frankfurt

Die Praxisgruppe Privates Bau- und Architektenrecht verfügt über eine langjährige und umfassende Expertise in der baubegleitenden Beratung von Großprojekten. Zu den von uns betreuten Projekten zählen unter anderem der Bau von Bürokomplexen, Hotels, Shopping Malls, Rechenzentren, Infrastrukturprojekten, Industrie- und Wohnimmobilien sowie Fußballstadien. Unsere Beratungstätigkeit beginnt schon in der konzeptionellen Phase der Projektentwicklung und reicht von der Erstellung und Verhandlung von Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen, sowie GÜ-/GU-Bauverträgen über die Beratung während der Bauausführung (insbesondere bei Fragen der Nachtragsstellung und Bauzeitverzögerung), die Beendigung von Vertragsverhältnissen bis hin zum Gewährleistungsmanagement. Während und zum Ende der Bauausführung vertreten wir unseren Mandanten bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Bauvorhaben.
Im Rahmen der Projektentwicklung und des Asset-Managements beraten wir unsere Mandanten auch bei der Erstellung und Abwicklung von immobilienbezogenen Vertragsverhältnissen beispielsweise die Wartung technischer Anlagen, das Facility-Management oder die Vermarktung betreffend.
Bei der Durchführung von Immobilientransaktionen sind die Baurechtsspezialisten von FPS in der Praxisgruppe Immobilienwirtschaft integriert, um eine umfassende Begutachtung von Akquisitionsobjekten zu gewährleisten. Auch im Anschluss an erfolgte Akquisitionen vertritt die Praxisgruppe Privates Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung unsere Mandanten bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfolgung und Abwehr von kauf- und werkvertraglichen Ansprüchen.
Zu unseren Mandanten zählen vorwiegend Immobilienfonds, Projektentwickler und Private Investoren. Bei der Beratung und Vertretung unserer Mandanten arbeitet die Praxisgruppe Privates Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung eng mit renommierten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen und legt bei der Strategieentwicklung stets ein besonderes Augenmerk auf die Findung wirtschaftlicher Lösungen.
Weitere Expertise bietet FPS im Bereich des Architektenrechts. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Architektenverträgen, bereiten die rechtliche Gestaltung und Durchführung von Architektenwettbewerben durch und vertreten Architekten bei der Durchsetzung ihrer urheberrechtlichen Schutzrechte und bei honorarrechtlichen Ansprüchen aus HOAI.

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)