Umweltrecht

Viele Projekte werden heute durch umweltrechtliche Normen und Auflagen entscheidend beeinflusst und mitunter erschwert. Daher müssen Genehmigungen von Industrie- und Gewerbeanlagen so abgefasst sein, dass sie sowohl Umweltbelangen als auch Ansprüchen des Investors an die Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen. Gerade Immobilieneigentümer werden bei Baumaßnahmen nicht selten durch Altlasten, Bodenverunreinigungen und so genannte wilde Müllablagerungen unliebsam überrascht. Die finanziellen Folgen sind in der Regel erheblich, da sich die Behörden fast immer zuerst an den Grundstückseigentümer halten.

Wir setzen für Anlagenbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften, Immobilieneigentümer und -verwalter wirtschaftlich tragbare Lösungen durch. Obgleich es sich nicht immer vermeiden lässt, einen gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, streben wir im Interesse des Mandanten zeitnahe Lösungen auf dem Verhandlungswege an. Darüber hinaus beraten wir Anlagenbetreiber im Bereich des Emissionshandels und engagieren uns über Verbände aktiv bei der Gestaltung des Emissionshandelsrechts und wirken mit bei der Kommentierung des TEHG.

Anwälte zum Thema:

Dr. Daniel Benighaus

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Standort: Berlin
 
 Elke Kühn

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 Dennis Kümmel

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Dr. Thorsten Würsig

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Karriere

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Pressemitteilung

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