Dr. Carsten C. Albrecht
Standort: Hamburg

FPS verfügt auf dem Gebiet des Urheberrechts über jahrzehntelange Erfahrung. Ein besonderer Fokus der Tätigkeit von FPS liegt auf dem urheberrechtlichen Schutz von Softwareprogrammen gegen unbefugte Benutzung durch Dritte. Wir vertreten weltbekannte Softwarehersteller wie beispielsweise Microsoft und Adobe, aber auch Rundfunk- und Fernsehanstalten, Verlage, Werbeagenturen aber auch Unternehmen der Finanz-, Telekommunikations- und Medienbranche. Im Gegensatz zu den USA wird in Deutschland Software nicht über das Patentgesetz, sondern über das Urhebergesetz geschützt.
Unsere Leistungen im Einzelnen:

Rechtsanwälte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) gesucht.

FPS unterstützt Aufsichtsratsinitiative des Deutschen Verwaltungs- und Aufsichtsrats-Instituts e.V. (DVAI)