
Im Bereich des Arzt- und Medizinrechts verfügt FPS über langjährige Erfahrung. FPS berät bei der Neugründung und bei der Umstrukturierung von Gemeinschaftspraxen und anderen Ärztekooperationen und den hiermit verbundenen vertrags- und gesellschaftsrechtlichen, vertragsarztrechtlichen und berufsrechtlichen Fragen. Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts vertritt FPS die Arzt- und Krankenhausseite bei der Abwehr von Patientenansprüchen vor Gericht. FPS verfügt außerdem über spezielle Expertise bei der arbeitsrechtlichen Beratung von Krankenhäusern.

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Aus FPS Fritze Paul Seelig und
dem Berliner Büro von Schwarz
Kelwing Wicke Westpfahl wird
FPS Rechtsanwälte & Notare
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