Erbrecht

Zur ganzheitlichen Beratung von Mandanten in erbrechtlichen Fällen hat FPS jahrzehntelange Expertise mit einem überörtlichen Team von Rechtsanwälten und Notaren. Von der Analyse der oft vielschichtigen Familien-, Gesellschafts- und Vermögensverhältnisse bis zur umsichtigen Gestaltung lebzeitiger oder letztwilliger Verfügungen beraten wir (regelmäßig in Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern) Mandanten im In- und Ausland. Wir begleiten hierbei auch langfristige Prozesse der Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung, einschließlich der hiermit oft verbundenen gesellschaftsrechtlichen Implikationen. Hierunter fallen auch Testamentsvollstreckungen, sei es zur baldigen Auseinandersetzung von Miterben oder auf bestimmte Dauer zur Verwaltung von Nachlässen. Bei streitigen  erbrechtlichen Auseinandersetzungen beraten wir die Mandanten umfassend und vertreten sie vor den Gerichten.  

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