
Gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst sämtliche Bereiche eines Unternehmens: FPS Rechtsanwälte & Notare beraten Sie schon vor der Gesellschaftsgründung, insbesondere bei der Wahl der Rechtsform und bei Fragen der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.
Die aktive Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens erfordert in rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen das Verhandlungsgeschick und die Fachkenntnis Ihres rechtlichen Beraters. Gegenüber Dritten, aber auch gesellschaftsintern setzen sich die erfahrenen Berater von FPS Rechtsanwälten & Notaren für Sie ein: Wir beraten bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten. Wir gestalten Geschäftsordnungen für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte. Auch die Vorbereitung Ihrer Haupt- oder Gesellschafterversammlung übernehmen wir für Sie. Zudem übernehmen wir das Vertrags-Controlling für Ihr Unternehmen, also die an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Verwaltung Ihrer Unternehmensverträge und Dokumente.
Gegenüber Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden beraten und vertreten wir Sie bei der Gestaltung von Joint Ventures oder deren Beendigung. Wir unterstützen Sie bei vorprozessualen Verhandlungen sowie in gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren. Dabei garantieren unsere fundierten gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse und unsere langjährige Prozesserfahrung Ihre optimale Vertretung vor Gericht.
Zudem unterstützen wir Sie bei Gesellschafterwechseln und vertreten Sie in gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren unter Gesellschaftern oder bei Mediationsverfahren.

Stellen Sie sich neuen
Herausforderungen und wachsen
Sie mit uns.
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Aus FPS Fritze Paul Seelig und
dem Berliner Büro von Schwarz
Kelwing Wicke Westpfahl wird
FPS Rechtsanwälte & Notare
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