
Ohne öffentliche und private Telekommunikationsnetze, Ver- und Entsorgungsleitungen, Verkehrswege und Kraftwerke ist unser modernes Leben nicht denkbar. Das Infrastrukturrecht ist eine typische Querschnittsmaterie, für die unseren Mandanten spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung stehen. Unsere Mandanten beraten wir in einer Vielzahl von Rechtsfragen rund um die grundstücksrechtlichen, regulierungsrechtlichen und betrieblichen Fragestellungen von Infrastrukturprojekten. Wie werden Grundstücke für Infrastrukturanlagen beschafft, wie werden solche Anlagen rechtssicher geplant, gebaut, finanziert und betrieben? Wir führen die Verwaltungsverfahren und notfalls gerichtliche Verfahren zur Genehmigung oder Planfeststellung. Wir begleiten Projektverträge (ÖPP, PFI, FIDIC oder den „klassischen“ VOB-Vertrag) bundesweit und international. Unsere Mandanten sind sowohl öffentliche, häufig kommunale Träger und private Investoren. Unsere Fachleute aus dem Infrastrukturrecht arbeiten Hand in Hand mit unseren Experten aus dem Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht wie auch aus unseren immobilienrechtlichen Fachgruppen.

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Aus FPS Fritze Paul Seelig und
dem Berliner Büro von Schwarz
Kelwing Wicke Westpfahl wird
FPS Rechtsanwälte & Notare
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