Schutz vor Diskriminierung wegen behinderter Angehöriger, in: Arbeit und Arbeitsrecht 5/10

RL 2000/78/EG; §§ 1 und 3 AGG

1. Benachteiligt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, weil sein betreuungsbedürftiges Kind behindert ist, verstößt dies gegen die RL 2000/78/EG.

2. Die Richtlinie (= §§ 3, 1 AGG) schützt nicht nur vor Diskriminierung aufgrund eigener Behinderung, sondern auch, wenn sich die Benachteiligung auf die Behinderung eines Angehörigen zurückführen lässt. (Leitsätze der Bearbeiterin) EuGH, Urteil vom 17. Juli 2008 – C-303/06 (Coleman)

Autorin: Monika Birnbaum MM

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