Frankfurt ,

FPS berät HOCHTIEF beim Neubau des Frankfurter Justizzentrums

FPS hat HOCHTIEF planungsrechtlich bei der Entwicklung des Neubaus der Justizgebäude C und Z des Frankfurter Justizzentrums beraten. HOCHTIEF realisiert das Vorhaben im Auftrag des Landes Hessen.

Die Beratung durch FPS erstreckte sich über einen Zeitraum von rund zweieinhalb Jahren und umfasste insbesondere die Schaffung der planungs- und öffentlich-baurechtlichen Grundlagen sowie die enge Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden. Mit dem Richtfest in der vergangenen Woche wurde ein wichtiger Meilenstein im Projektverlauf erreicht. 

Das Projekt ist mit besonderen Anforderungen an Planung, Abstimmung und Vertraulichkeit verbunden und zählt aufgrund seiner Bedeutung für die öffentliche Infrastruktur zu den komplexeren Vorhaben dieser Art. Die neuen Gebäude schaffen auf ca. 38.500 m² Fläche zusätzliche Kapazitäten für die hessische Justiz im Herzen Frankfurts und sollen Mitte 2027 fertig gestellt sein.

Das Investitionsvolumen liegt im mittleren dreistelligen Millionenbereich, womit das Projekt zu den bedeutenden öffentlichen Bauprojekten in Hessen zählt.

„Die Gebäude C und Z sind zentrale Bestandteile eines der wichtigsten öffentlichen Infrastrukturprojekte in der Region. Wir freuen uns, HOCHTIEF planungsrechtlich bei der Realisierung dieses Vorhabens unterstützt zu haben“, sagt Cedric Vornholt. 

Bildquelle: Justizzentrum Frankfurt © Visualisierung Architekten plan2
Das genutzte Bild darf ausschließlich im Zusammenhang mit der Pressemitteilung verwendet und darf nicht weitergegeben werden.

Berater bei FPS

Dr. Cedric Vornholt - Federführung, Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Pressemitteilung

Download PDF